Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll!
Schon seit März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.
Diese Geräte werden i.d.R. kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird teilweise sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Kommune.
Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) müssen wir Sie als Endverbraucher über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten informieren:
Sie, als Endkunde sind als Erster dafür verantwortlich, das alte Elektro- und Elektronikgeräte wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, entsorgt werden.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt.
1. Trennung von Altgeräten und unsortiertem Siedlungsabfall
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
I. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.
II. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien & Akkus
I. Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
II. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten zur Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
4. Hinweis zum Datenschutz
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols der "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Was bedeuten diese Regelungen für Sie?
I. Elektroaltgeräte, die Sie nicht mehr nutzen möchten, müssen Sie umweltgerecht entsorgen.
II. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten bieten Endnutzern, bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Außerdem können Endverbrauchen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im einem Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahme dieser Geräte darf nicht an den Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.
Welche Elektro- und Elektronikgeräte, von dieser Regelung umfasst sind, kann in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.
Selbstverständlich können Sie Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort während unserer Geschäftszeiten nach Absprache direkt bei uns abgeben. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Rückgabe.
Unsere Anschrift und die Telefonnummer finden Sie im Impressum.
Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.
Nochmals: Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden Elektroaltgerät verantwortlich sind.
Wir übernehmen keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe - auch im Namen der Umwelt!